American Water Works – AWK: Jetzt Swingtrade beim US-Wasserversorger Nr. 1?

Seit 15 Jahren immer stärker sprudelnde Dividenden bei American Water Works (AWK)!

Q2/2024: Umsatz über den Erwartungen, Gewinn darunter!

American Water Works (AWK) – ISIN US0304201033

Rückblick: Ein Kursplus von rund 16 Prozent und eine Seitwärtsrange am 20er-EMA sind charttechnisch gute Vorraussetzungen für einen Long Trade mit der American-Water-Works-Aktie. Diese gilt als Witwen- und-Waisen-Wertpapier aufgrund seiner langfristigen Stabilität. Die letzten Quartalszahlen waren mit Umsätzen über den Erwartungen, aber leicht enttäuschen Gewinnzahlen eher durchwachsen.

American-Water-Works-Aktie: Chart vom 15.08.2024, Kürzel: AWK Kurs: 142.03 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die AWK-Aktie hat die gelbe Linie am heutigen Donnerstag bereits kurzfristig überschritten, aber darunter geschlossen. Das Setup bleibt aktiv. Mit dem nächsten Move könnte das Wertpapier in Richtung des Pivot-Hochs vom 5. August durchstarten. Die nächsten Quartalszahlen kommen erst am 30. August, so dass sie unser Setup nicht weiter stören.

Mögliches bärisches Szenario

Sollte AWK die Seitwärtsrange nach unten verlassen, könnten wir von einer generellen Marktschwäche ausgehen, der sich das Wertpapier nicht entziehen kann. In diesem Fall sollten wir uns das Geschehen von der Seitenlinie anschauen und auf frische Setups warten.

Meinung:

Unternehmen im Bereich der Wasserversorgung und -entsorgung unterliegen strengen Vorschriften, einschließlich Preisvorgaben. Diese Regulierung begrenzt einerseits die Gewinne der Unternehmen, garantiert aber andererseits eine Mindestrentabilität. Die daraus resultierende Ertragsstabilität macht Aktien aus diesem Sektor für Anleger attraktiv. American Water Works ist der unbestrittene Marktführer in den USA und somit bei attraktiven Setups stets ein Kandidat für die Watchlist. Für langfristig orientierte Investoren dürfte die seit 15 Jahren steigende Dividende zusätzlich locken.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von