Amazon (AMZN): Bodenbildung nach dem CapEx-Schock?

Die 200-Milliarden-Dollar-Wette – Geniestreich oder Milliardengrab?

Rückblick

Amazon bewegte sich bis Ende Juli in einer stabilen Aufwärtsbewegung. Getrieben durch exzellente Q3-Zahlen und eine generelle Tech-Euphorie knackte die Aktie Anfang November die Marke von 255 US-Dollar. Zum Jahreswechsel pendelte der Kurs seitwärts, bevor es Anfang Februar zu einem massiven Kurseinbruch kam.

Amazon-Aktie: Chart vom 18.02.2026, Kürzel: AMZN, Kurs: 204.41 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Der Kurs ist exakt in den Bereich zwischen 195 und 200 USD zurückgefallen. Dies ist eine Zone, die bereits im Frühjahr 2025 als Widerstand und später als Unterstützung fungierte. Das „Gedächtnis des Marktes“ scheint hier zu greifen. Mit zwei positiven Tagen deutet sich jetzt eine technische Gegenreaktion an, welche die Notierungen bis in den Bereich der 200-Tagelinie führen könnte.

Mögliches bärisches Szenario

Die aktuelle Erholung könnte lediglich eine kurzfristige Gegenreaktion auf den massiven Abverkauf sein. Bei einem Rückfall unter das jüngste Pivot-Tief bleibt der Trend klar abwärtsgerichtet.

Meinung

Die technische Schwäche, die wir im Chart sehen, hat einen handfesten Namen: „CapEx-Angst“. Obwohl die jüngsten Quartalszahlen Anfang Februar operativ solide waren, hat eine spezifische Zahl die Anleger in die Flucht geschlagen: 200 Milliarden US-Dollar. Diese gigantischen Ausgaben für KI-Infrastruktur und Rechenzentren könnten den Free Cashflow im Jahr 2026 sogar ins Negative drücken. Marktteilnehmer fragen sich zunehmend: „Wann kommt das Geld zurück?“ Wer jetzt kauft, wettet darauf, dass CEO Andy Jassy recht behält und die KI-Wette eine überragende langfristige Rendite erzielt.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.16 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 14.29 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Amazon ist neutral
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 18.02.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von