Alibaba – BABA: Ist das das Comeback der chinesischen eCommerce-Aktie?
JPMorgan mit „Overweight“ für Alibaba!
Jetzt China-Aktien kaufen?
Alibaba (BABA) – ISIN US01609W1027
Rückblick:
Wertpapiere aus dem Reich der Mitte wie die Alibaba-Aktie sind lange Zeit nach unten geprügelt worden – vor allem wegen der politischen Rahmenbedingungen. Diese sind trotz der Reise des ungarischen Premiers nach Peking unverändert. Charttechnisch zeichnet sich bei Alibaba jedoch eine Bodenbildung ab. Derzeit notiert das Wertpapier noch unter dem 50er-EMA, was sich aber kurzfristig ändern könnte.
Alibaba-Aktie: Chart vom 09.07.2024, Kürzel: BABA Kurs: 75.70 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Beim Bruch der Widerstandslinie dürfte die 50-Tagelinie auch wieder waagrecht verlaufen. Die Kurslücke beim Dividendenabschlag vom Juni dürfte die Aktie kaum davon abhalten, das Pivot-Hoch vom 17. Mai anzusteuern.
Mögliches bärisches Szenario
Da die politische Weltlage fragil bleibt und die Volksrepublik China wirtschaftlich und politisch (auch militärisch) als Bedrohung einzustufen ist, sind chinesische Aktien weiterhin von Abverkäufen bedroht. Ein Stop Loss in Höhe der unteren gelben Linie oder beim etwas tieferliegenden Pivot-Tief erscheint daher angebracht.
Meinung
JPMorgan hat die Alibaba-Aktie jüngst mit Overweight bewertet und beruft sich auf eine positive Einschätzung der Entwicklung im eCommerce-Sektor. Das Wort der US-Banker hat in der Finanzwelt Gewicht, sodass wir uns dem nicht entziehen können, wenn auch im Chart die passenden Signale kommen.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 171.24 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 928.04 Mio. USD
- Quellennachweis: https://www.it-times.de/news/alibaba-aktie-im-aufwind-jp-morgan-prognostiziert-positive-ergebnisse-161369/
- Meine Meinung zu Alibaba ist bullisch.
- Autor: Thomas Canali
- Veröffentlichungsdatum: 09.07.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von