Adyen: Base-Breakout – zündet jetzt die nächste Kursrakete?

Das sieht vielversprechend aus!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Adyen ist ein niederländischer Finanzdienstleister, der eine End-to-End-Zahlungsplattform anbietet. Das Unternehmen ermöglicht seinen Kunden reibungslose Zahlungsabläufe – online, mobil oder auch direkt am Point of Sale. Adyen hat Niederlassungen rund um den Globus. Zu den Kunden zählen unter anderem bekannte Namen wie Meta Platforms, Uber, Spotify und L’Oréal. In den letzten Monaten zeigte die Aktie mit zwei GAP Up`s eine starke Vorstellung. Jetzt setzt die Aktie zum Base-Breakout an.

Adyen-Aktie: Chart vom 26.03.2024, Kürzel: ADYEN, Kurs: 1513.50 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die Aktie versucht gerade die Base, welche sich in den letzten Wochen ausgebildet hat, nach oben zu verlassen. Ein nachhaltiger Breakout würde ein Kaufsignal auslösen.

Mögliches bärisches Szenario

Unterhalb der oben angesprochen Range sollte die Adyen-Aktie nicht mehr schließen. Wäre dies der Fall hätten die Bären das Kommando.


Meinung

Dem Unternehmen werden seitens der Experten weiterhin große Wachstumschancen zugebilligt. Die Bullen versuchen gerade die Base, welche die Aktie in den letzten Wochen ausgebildet hat, nach oben zu verlassen. Bei einem Breakout bietet es sich an, dem Papier prozyklisch zu folgen. Unterhalb der Range sollte die Adyen-Aktie aber nicht mehr schließen, denn dies würde die Bären auf den Plan rufen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 47.10 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 107.45 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Adyen ist bullisch
  • Quellennachweis: –

Veröffentlichungsdatum: 26.03.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von