Amazon: E-Commerce-Riese mit Rücksetzer zum EMA-20!
20er Pullback!
Rückblick
Amazon wird von Megatrend außerhalb seines Kerngeschäftes stark angetrieben. Die AWS-Cloud-Sparte könnte durch die KI-Hoffnungen stark profitieren. Die Aktie erreichte letzte Woche ein neues Rekordhoch bei 215.90 USD. Darauf folgte ein Rücksetzer des Papiers des E-Commerce-Unternehmens zum EMA-20.
Amazon-Aktie: Chart vom 15.11.2024, Kürzel: AMZN, Kurs: 202.77 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Nach dem Pullback zum EMA-20 wären Kurse über der Kerze von vergangenem Freitag ein bullisches Zeichen.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Notierungen unter die 20-Tagelinie, wären die Bären am Drücker.
Meinung
Der Online-Gigant sorgt mit neuen Strategien im internationalen Wettbewerb und milliardenschweren Aktienverkäufen für Schlagzeilen. Während Amazon im Cloud-Bereich führend bleibt, steht der Online-Handel zunehmend unter Druck. Chinesische Anbieter wie Temu sorgen für einen harten Preiskampf. Mit der neuen Plattform „Amazon Haul“, für preisgünstige Produkte aus China, tritt Amazon nun in den Ring. Charttechnisch fand das Papier des E-Commerce-Giganten nach dem jüngsten Down-GAP an der 20-Tagelinie Unterstützung. Auf den scharfen Rücksetzer könnte eine Erholungsbewegung folgen.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.13 Bio. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 9.44 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Amazon ist bullisch
- Quellennachweis: –
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 17.11.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von