Apple: Neues KI-iPhone sollte die App-Verkäufe kräftig ankurbeln!

Ausbruch über die Trendlinie!

Rückblick

Die heurige Entwicklerkonferenz WWDC stand im Zeichen der künstlichen Intelligenz. Mit „Apple Intelligence“ etabliert der iPhone-Konzern ein völlig neues Ökosystem. Analysten haben mit einem Superzyklus bei iPhones gerechnet. Das iPhone 16 entspricht aber weitgehend den Erwartungen der Analysten. Einen “Superzyklus” dürften die neuen Features aber nicht auslösen.

Apple-Aktie: Chart vom 16.10.2024, Kürzel: AAPL, Kurs: 233.41 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Gelingt den Bullen der Sprung über die Marke von 233 USD, wäre der Weg zu neuen Höchstständen frei.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen unter die 20-Tagelinie wäre dies ein Hinweis auf eine nachlassende Dynamik.

Meinung

Im Vergleich zur Konkurrenz konnte Apple die Preise für seine iPhones stabil halten. Im europäischen Markt sorgen rechtliche Unsicherheiten durch das Digitalgesetz DMA dafür, dass einige KI-Funktionen vorerst nicht verfügbar sind. In weiterer Folge dürften die App-Verkäufe aber kräftig angekurbelt werden. Bloomberg prognostiziert für das kommende Geschäftsjahr in diesem Bereich Einnahmen in Höhe von 108 Milliarden US-Dollar. Charttechnisch versucht die Aktie gerade den Sprung nach oben.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.52 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 9.35 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Apple ist bullisch
  • Quellennachweis: –
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 17.10.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AAPL hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von