GE Aerospace: Goldman Sachs und Jefferies & Co. erneuern ihre Kaufempfehlung!

Mega-Breakout-Setup beim Triebwerkshersteller GE Aerospace!

Ab 190 USD könnte es richtig losgehen!!!

GE Aerospace (GE) – ISIN US3696043013


Rückblick: Trader sollten die Widerstandslinie bei 190 USD im Auge behalten, wenn Sie auf einen Breakout bei der GE-Aerospace-Aktie setzen möchten. Das Wertpapier hat auf diesem Kursniveau im März 2008 Kontaktpunkte gebildet und die Linie am 25. Septemberr kurz touchiert. Das Halbjahresplus deer Aktie liegt bei 21 Prozent.

GE-Aerospace-Aktie: Chart vom 09.10.2024, Kürzel: GE Kurs: 189.28 USD, Tageschart Quelle: TWS

GE Aeropsace

Mögliches bullisches Szenario

Ein erneutes Überschreiten wäre ein Mega-Kaufsignal. Kursziel wäre dann das nächsthöhere Pivot-Hoch aus dem September 2007 bei 210 USD.

Mögliches bärisches Szenario

Trader sollten nicht unterschätzen, dass die Börse rund um die anstehenden Präsidentenwahlen ordentlich volatil werden könnte. Unsere Absicherung unter dem Tief vom 27. September liegt auch unter dem 20er-EMA, so dass wir davon ausgehen dürfen, dass GE Aerospace vorerst nicht die in die Aktie gesetzten Erwartungen erfüllen wird.

Meinung:

GE Aerospace führt das Tickerymbol GE nach der Aufspaltung des Mischkonzerns General Electric fort. Grundsätzlich ist das Geschäft nun ein anderes – fokussiert auf Flugzeugtriebwerke. Dennoch spielen die alten Chartmarken eine gewisse Rolle. Die Analysten von Goldman Sachs und Jefferies & Co. halten an ihren Kaufempfehlungen fest und nennen Kursziele von 201 und 220 USD. Mit den oben genannten 210 USD liegen wir somit im Mittelfeld und landen immerhin bei einer Kurssteigerung von 10.5 Prozent und einem Chance-Risiko-Verhältnis von 2.9.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von