Amazon – AMZN: Pullback-Chance beim eCommerce-Riesen!

Rücksetzer zum 20er-EMA bei der Amazon-Aktie (AMZN)!

Immer noch Wachstum bei Amazon, aber starke Konkurrenz aus China

Amazon (AMZN) – ISIN US0231351067

Rückblick: Wir sehen im Chartbild einen Rücksetzer zum 20er-EMA innerhalb einer übergeordneten Seitwärtsrange bei der Amazon-Aktie. Am heutigen Mittwoch gab es mit dem Überschreiten der Vortageskerze bereits ein zartes Kaufsignal, bei Börsenschluss notiert das Wertpapier aber wieder etwas tiefer. Im Halbjahresvergleich verbeibt ein knappes Minus von 1 Prozent.

Amazon-Aktie: Chart vom 02.10.2024, Kürzel: AMZN Kurs: 184.76 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Amazon weist weiterhin starkes Wachstum auf, so dass Trader die Chartformation für einen Swingtrade nutzen könnten. Die nächsten Quartalszahlen werden erst am 31. Oktober verkündet, so dass diese auch einem mehrwöchigen Swingtrade nicht in die Quere kommen würden.

Mögliches bärisches Szenario

Der Wettbewerb im E-Commerce und Cloud-Computing-Bereich wird intensiver, und Amazon sieht sich zunehmend neuen Herausforderungen gegenüber. Chinesische Handelsplattformen wie AliExpress, Shein und Temu sowie TikTok verschärfen den Konkurrenzdruck. Zudem könnten makroökonomische Risiken wie verzögerte Zinssenkungen der US-Notenbank und Handelskonflikte zwischen den USA und China Amazons Wachstum und Geschäftsstrategien beeinträchtigen. Eine Absicherung etwa in Höhe der unteren gelben Linie gehört daher zur Risikoabsicherung dazu.

Meinung:

Amazon hat sich von einem reinen Onlinehändler zu einem diversifizierten Technologiekonzern entwickelt. Das Unternehmen dominiert nicht nur den E-Commerce, sondern auch den Cloud-Markt mit Amazon Web Services (AWS). AWS ist ein Hauptwachstumstreiber und zeichnet sich durch hohe Margen aus. Amazons Stärke liegt auch in seiner treuen Kundenbasis, mit über 200 Millionen Prime-Mitgliedern. Diese Kombination aus E-Commerce, Cloud-Computing und Kundenbindung sichert Amazons zukünftiges Wachstum. Ein Rücksetzer bei der Aktie eines solch starken Unternehmens darf als Kaufgelegenheit eingestuft werden.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

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