Duke Energy – DUK: diese Aktie steht unter Strom!

20 Prozent Kursplus in 6 Monaten bei Duke Energy (DUK)!

Nichts für langfristig orientierte Anleger?

Duke Energy (DUK) – ISIN US26441C2044

Rückblick: Die Aktie des Stromversorgers aus Charlotte in North Carolina legte mit einem Kursplus von rund 20 Prozent eine saubere Halbjahresrallye hin, zudem befindet sich die die Duke-Energy-Aktie in einem stabilen Aufwärtstrend.

Duke-Energy-Aktie: Chart vom 25.09.2024, Kürzel: DUK Kurs: 116.21 USD, Tageschart Quelle: TWS

Duke Energy (DUK)

Mögliches bullisches Szenario

Nach dem Test des 20er-EMA am heutigen Dienstag könnte, die Rallye eine Fortsetzung finden, sofern es nach oben weitergeht. Das Kursziel im Chart haben wir per Measured Move ermittelt. Richtig attraktiv ist das Chance-Risiko-Verhältnis noch nicht, es könnte sich aber bei einer noch etwas kürzeren Tageskerze noch verbessern.

Mögliches bärisches Szenario

Die Ertragslage des Unternehmens hängt stark von den Notierungen an den Energiemärkten ab. Die Kriege in Nahost und in der Ukraine sowie die US-Präsidentenwahlen können jederzeit für Volaitilität an den Märkten sorgen. Daher sollten wir unseren Stopp Loss wie eingezeichnet eng platzieren, um das Risiko zu begrenzen.

Meinung:

Duke Energy steht vor einem Wandel in seiner Energieerzeugung. Gegenwärtig dominieren konventionelle Quellen das Portfolio des Unternehmens: Fossile Brennstoffe und Kernenergie decken etwa vier Fünftel der Produktion ab. Erneuerbare Energien wie Wasserkraft und Solaranlagen spielen mit einem Anteil von nur 1.5 Prozent bisher eine untergeordnete Rolle. Allerdings plant Duke Energy einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und will Kohlekraftwerke abschalten. Kritisch anzumerken ist, dass das Unternehmen die Energiewende offenbar verschlafen hat und seit Jahren Dividenden ausschüttet, die über den Gewinnen liegen. Solange die Chartentwicklung dennoch positiv ist, kann kurzfristig orientierten Tradern dies weitgehend egal sein. Wer als langfristig orientierter Investor unterwegs ist, sollte vorsichtiger agieren.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

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