Amazon: Indien sorgt für weiteres Wachstum!
Ende der Konsolidierung!
Rückblick
Der E-Commerce-Riese hat auch außerhalb seines Kerngeschäftes noch viel Potenzial. Die AWS-Cloud-Sparte des Unternehmens wird durch die KI-Hoffnungen stark angetrieben. Die Aktie konnte das Gap von Anfang August wieder schließen. Aktuell konsolidiert das Papier des E-Commerce-Unternehmens über dem EMA-20.
Amazon-Aktie: Chart vom 05.09.2024, Kürzel: AMZN, Kurs: 177.27 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Nachhaltige Kurse über der 50-Tagelinie wären ein bullisches Zeichen. Hält die Dynamik weiter an, dürfte die nächste Station das Verlaufshoch von Anfang August sein.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Notierungen unter den EMA-20 wären die Bären am Drücker. Das August-Tief könnte nochmals angesteuert werden.
Meinung
Amazon plant, in diesem Jahr Kleinwaren im Wert von etwa 5 Mrd. US-Dollar aus Indien zu exportieren, gegenüber fast 3 Mrd. US-Dollar im Jahr 2023. Amazon hat sich mit dem indischen Handelsministerium und Handelsverbänden zusammengetan, um mit Tausenden von kleinen Herstellern im ganzen Land in Kontakt zu treten und Produkte von Textilien und Schmuck bis hin zu Haushaltsartikeln und Ayurveda-Produkten anzubieten. Dadurch sollte das Wachstum weiter zunehmen. Nach ihrem starken Rücksetzer befindet sich die Amazon-Aktie wieder auf Erholungskurs.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.82 Bio. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 5.77 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Amazon ist neutral
- Quellennachweis: –
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 05.09.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von