Franco-Nevada: nettes Pullback-Setup im Goldsektor!

Führend bei Royalty & Streaming mit Gold: Franco-Nevada aus Kanada!

Goldbergbau ohne eigene Minen!

Franco-Nevada (FNV) – ISIN CA3518581051

Rückblick: Ein Kursplus von 14.6 Prozent sowie ein Rücksetzer zum 20er-EMA mit Umkehrkerze sind der aktuelle Anlass, die Franco-Nevada-Aktie auf die Watchlist zu nehmen. Grundvoraussetzung für einen Long-Einstieg wäre ein erneutes Anziehen der Notierungen am Goldmarkt.

Franco-Nevada-Aktie: Chart vom 22.07.2024, Kürzel: FNV Kurs: 124.22 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Das Triggersignal könnte mit dem Überschreiten der Kerze vom Montag kommen, so dass die Franco-Nevada-Aktie das Pivot-Hoch vom 17. Juli ansteuern könnten.

Mögliches bärisches Szenario

Die Markierung für den Stop Loss haben wir in Höhe des 50er-EMA platziert. Die saisonal stärkste Phase kommt typischerweise erst im September, so dass zwischendurch auch noch Rückschläge kommen könnten. In einem solchem Fall wäre es möglich, dass wir dass Wertpapier dann noch günstiger kriegen könnten.

Meinung:

Franco-Nevada konzentriert sich hauptsächlich auf die Finanzierung von Goldminenbetrieben in Form von Royalty und Straming), ohne diese selbst zu betreiben. Fonds, die nach ESG-Kriterien (Ethical, Social & Governance) selektieren, finden bei Royalty- & Streaming-Unternehmen weniger Ansatzpunkte für Ausschlusskriterien, weil Risiken des Arbeits- und Umweltschutzes entfallen. Zusätzlich investiert das in Toronto ansässige Unternehmen in Silber-, Öl- und Gasprojekte, eine Strategie, die sich besonders in Phasen steigender Energiekosten als lukrativ erweist. Nach aktuellen Prognosen soll es für das laufende Geschäftsjahr nach dem Verlust im Vorjahr wieder schwarze Zahlen geben sowie die 17. Dividendenerhöhung in Folge.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

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