Alphabet: Gelingt der Sprung auf ein neues Rekordhoch?
Steilvorlage für die Bullen!
Rückblick
Alphabet betreibt mit Google die größte und bekannteste Online-Suchmaschine. Die Innovationen des Unternehmens in der Suchmaschinen-, Smartphone- und Internetwerbungsindustrie haben Google zu einer der bekanntesten Marken weltweit gemacht. Die Aktie wurde in den letzten Monaten aufgrund der Euphorie der zunehmenden Verbreitung von Künstlicher Intelligenz nach getrieben.
Alphabet C-Aktie: Chart vom 17.06.2024, Kürzel: GOOG, Kurs: 178.75 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Kurse über der Marke von 180 USD wären als technisches Kaufsignal zu werten.
Mögliches bärisches Szenario
Schlusskurse unterhalb der 20-Tagelinie stellen ein erstes Warnzeichen für mögliche tiefere Notierungen dar.
Meinung
Die Anleger sahen den anfallenden Investitionsbedarf im KI-Bereich zueerst skeptisch. Mittlerweile dürfte aber unumstritten sein, dass dieser längerfristig für weiteres Wachstum unumgänglich ist. Googles Gemini stellt Alphabets GenAI-Führerschaft unter Beweis. Die Apple Intelligence-Anwendungsfälle, die auf der WWDC Keynote präsentiert wurden, scheinen keine Bedrohung für die breit angelegten Internetsuche von Google darzustellen. Es ist durchaus denkbar, dass Apple die Türen für Alphabets KI-Model öffnet.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.19 Bio. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 3.00 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Alphabet ist bullisch
- Quellennachweis: –
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 18.06.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in GOOG hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von