SAP: Ausbruch aus der volatilen Seitwärtsbewegung?
Breakout in Vorbereitung!
Breakout Trading-Strategie
Rückblick
SAP stellt gerade sein Geschäftsmodell vom Lizenzverkauf auf Cloud-Abos um. Das Cloudwachstum konnte sich zuletzt deutlich beschleunigen, was auch den Gewinn ansteigen ließ. Nachdem die Aktie über dem EMA-20 nach oben zog, folgte eine volatile Seitwärtsbewegung.
SAP-Aktie: Chart vom 13.06.2024, Kürzel: SAP, Kurs: 181.96 EUR, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Bei einem Ausbruch aus der Seitwärtsbewegung würden wir ein technisches Kaufsignal erhalten. Dazu sind Kurse über 184.50 notwendig.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Notierungen unter die 50-Tagelinie, könnte sich das Szenario rasch eintrüben.
Meinung
SAP will sich stärker auf Wachstumsbereiche wie künstliche Intelligenz fokussieren und soll auf mehr Effizienz und Gewinn getrimmt werden. Ein Stellenabbau ist Teil der „Transformation“, die Chef Christian Klein dem Software-Unternehmen verordnet hat. Weltweit sollen dabei 8.000 Stellen wegfallen. Wie das Handelsblatt berichtete, sollen sich bis zur Frist Ende Mai rund 5.300 Angestellte für den goldenen Handschlag gemeldet haben.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 211.14 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 289.36 Mio. EUR
- Meine Meinung zu SAP ist bullisch
- Quellennachweis: –
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 13.06.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in SAP hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von