Swatch: Tickt die Aktie jetzt plötzlich anders?

Kooperationen mit Omega und Blancpoint sollen für zusätzliche Dynamik bei Swatch (UHR) sorgen!

Swatch (UHR) – ISIN CH0012255151

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Rückblick

Die Aktie des schweizerischen Uhrenherstellers verlor im vergangenen Halbjahr rund 11 Prozent ihres Kurswertes. Auf Grund des höheren Pivot-Tiefs ist aber der Abwärtstrend gebrochen, so dass es nach dem anschließenden Pullback nun wieder nach oben gehen könnte. Für unser Long Setup orientieren wir uns mit Trigger und Stop Loss an der letzten Tageskerze.

Swatch-Aktie: Chart vom 08.04.2024, Kürzel: UHR, Kurs: 438.5 CHF, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Beim Überschreiten der Kerze vom Montag wäre der Weg frei zum Pivot-Hoch vom 16. Februar.

Mögliches bärisches Szenario

Wir setzen den Stop Loss mit etwas Abstand unter der letzten Kerze und damit auch unter dem 20er-EMA. Tiefer sollte das Wertpapier nicht fallen, weil dann das Momentum schwinden würde.

Meinung

Die Swatch Group war im Jahr 2020 wegen pandemiebedingter Schließungen des Einzelhandels rote Zahlen geschrieben, aber gleich im Folgejahr wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Mittlerweile liegen die Ergebnisse wieder über den Vor-Corona-Zahlen, auch wenn das China-Geschäft noch hinter den Erwartungen zurückbleibt. Kooperationen mit Omega und Blancpoint sollen für zusätzliche Dynamik sorgen. Angesichts der gegenläufigen Entwicklung von Aktienkurs und Gewinn könnte das Unternehmen unterbewertet sein.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Aktuelle Marktkapitalisierung: 10.82 Mrd. CHF

Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 33.33 Mio. CHF

Meine Meinung zu Swatch ist bullisch.

Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/swatch-ist-das-der-neue-verkaufsschlager-das-sollten-anleger-tun-20339020.html

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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