Pure Storage: Mega-Breakout-Setup beim Datenspeicher-Spezialisten!

Nächste Quartalszahlen am 29.Mai!

Pure Storage (PSTG) – ISIN US74624M1027

Genug Zeit für einen Swingtrade mit der Pure-Storage-Aktie (PSTG)!

Rückblick: Die Pure-Storage-Aktie verzeichnet ein Halbjahresplus von rund 49 Prozent. Auffällig ist das Gap Up nach den Quartalszahlen vom 28. Februar. Das Wertpapier blieb im Anschluss stets deutlich über der Kurslücke und konnte zwischenzeitlich eine Seitwärtsrange formieren, die auf der Oberseite auf der Höhe von 55 USD eine ganze Reihe von Kontaktpunkten aufweist.

Pure-Storage-Aktie: Chart vom 09.05.2024, Kürzel: PSTG Kurs: 54.17 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullsches Szenario

Sobald der Kurs über die Widerstandslinie hinausgeht, spricht vieles für eine weitere Aufwärtsentwicklung der Aktie. Ein Hinausschießen über das Allzeithoch vom 8. März halten wir dann für sehr wahrscheinlich. Bis zu den nächsten Quartalszahlen am 29. Mai wäre ein lukrativer Swingtrade möglich.

Mögliches bärsches Szenario

Sollte die Aktie die untere gelbe Linie nachhaltig verletzen, ginge sehr wahrscheinlich das positve Momentum verloren, an der positiven Einschätzung des Wertpapiers würden wir aber bis auf Weiteres festhalten.

Meinung

Pure Storage hatte bei den letzten Earnings einen Gewinn von 0.54 USD je Aktie gemeldet und damit die Konsenserwartungen um 0.10 USD übertroffen. Aktuell schätzen die meisten Analysten das Wertpapier „bullisch“ oder „etwas bullisch“ ein, wobei in jüngerer Zeit einige der Experten ihre Kursziel angehoben haben. Das Unternehmen aus dem kalifornischen Santa Clara berichtet von einer anhaltend starken Nachfrage nach seinen Abo-Diensten und sieht seine Marktführerschaft bei innvoativen Speicherlösungen von Marktbeobachtern wie Gartner und IDC MarketScape bestätigt.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

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